Die Kreditvergabe mancher Banken erfolgt abhängig von der finanziellen Situation und der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit eines möglichen Kreditnehmers - auch bei Privatkunden. Selbständige verfügen, im Vergleich zu Angestellten, über kein regelmäßiges Einkommen. Aus diesem Grunde werden sie bei der Kreditvergabe oft benachteiligt. Hier finden Sie nutzbare Tipps und Hinweise zum Kredit für Selbständige.
Selbständige verfügen frei über ihre Arbeitskraft und -zeit, und zur gleichen Zeit tragen selbst Verantwortung und finanzielles Risiko für ihre Tätigkeit. Sie können in zwei Gruppen eingteilt werden:
Freiberufler, die mit ihrer Aktivität nicht der Gewerbeordnung unterliegen und selbständig einen erzieherischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder unterrichtenden Beruf ausüben.
Gewerbetreibende, die eine selbständige, wirtschaftliche Aktivität ausführen und dadurch Gewinne erzielen. Sie unterliegen mit ihrer Aktivität der Gewerbeordnung.
Bei einigen Banken gibt es für diese beiden Gruppen verschiedene Kreditkonditionen.
Das Leasing kann eine Möglichkeit zum Privatkredit für Selbständige sein.
Bei der Beantragung eines Kredits haben Angestellte im Gegensatz zu Selbständigen einen großen Vorteil: Sie haben die Möglichkeit mittels ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen ein regelmäßiges Einkommen nachzuweisen, was bei den Banken als Sicherheit für die Rückerstattung des Kredits gilt und zur gleichen Zeit die Basis für einen guten persönlichen Scoringwert bildet.
Mittels eines so genannten Scoring-Verfahrens wird von den Banken die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers ermittelt. Von dieser Kreditwürdigkeit hängt in erster Linie die Vergabe eines Kredits ab. Je höher dieser Scoringwert ist, umso besser wird von der Bank die Kreditwürdigkeit des Kunden eingeschätzt, und umso geringer ist für sie das Risiko, dass der Kunde den Kredit nicht zurückerstatten kann.
Selbständige haben kein regelmäßiges Einkommen, und dieses kann in Höhe und Tiefe sogar stark verändern. Aus diesem Grunde sind sie bei der Ermittlung des Scoringwerts gegenüber Angestellten benachteiligt.
In der Regel hat jeder Selbständige die Möglichkeit einen Kredit zu beantragen, sofern er über entsprechende Nachweise über sein Einkommen verfügen kann. Dies können zum Beispiel eine Bilanz, die jährliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Einkommensteuerbescheide oder die Gewinn- und Verlustrechnung sein. Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, hängt von den Forderungen des aktuellen Kreditinstituts ab. Darüber hinaus wird, wie bei Kreditvergaben in der Regel gewöhnlich, auch die Schufa-Akte des Antragstellers überprüft.